Willkommen bei Cargo Rail Solutions GmbH, Ihrem Experten für effiziente und umweltfreundliche Lösungen und für Sicherheitsmanagement auf der Schiene.
Damit Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland am Eisenbahnbetrieb im Übergeordneten Netz teilnehmen können, benötigen diese gemäß § 7a AEG eine Sicherheitsbescheinigung, die entweder von der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) oder vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nach Antragstellung über den One-Stop-Shop und dem Nachweis eines den Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2018/762 entsprechendes Sicherheitsmanagementsystem erteilt wird. Wir können Ihnen neben Komplettsystemen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitte Beratung vom Aufbau bis zur Auditierung durch die Aufsichtsbehörde anbieten und somit einen einfachen Zugang zum Deutschen Eisenbahnverkehrsmarkt insbesondere im Schienengüterverkehr ermöglichen.
Eisenbahnen sind nach § 4 AEG verpflichtet, Ihren Betrieb sicher zu führen. Hierzu benötigen sie, gleich ob es sich um ein großes Eisenbahnverkehrsunternehmen im Schienengüterverkehr oder eine periphere Anschlussbahn handelt, fachkundiges Personal, welches den operativ-sicherheitsrelevanten Betriebsablauf überwacht. Speziell öffentliche Eisenbahnen ohne Sicherheitsbescheinigung müssen zudem einen Eisenbahnbetriebsleiter nach der EBV bestellen, Anschlussbahnen je nach Landesrecht einen Anschlussbahn-Betriebsleiter. Für alle diese Eisenbahnunternehmen können wir auf Basis unserer mehrjährigen Erfarungen in dieser Funktion Ihnen einen Betriebsleiter oder Stellvertreter stellen. Das Regelwerk des Eisenbahnbetriebs ist komplex, doch mit unserer Expertise finden wir in vielen Fällen pragmatische Lösungen für die Durchführung Ihrer Verkehrsprojekte oder den Betrieb Ihrer Anschlussbahnen. Außerdem zählt eine kurze Antwortzeit auf Fragen der Geschäftsführung des Eisenbahnunternehmens zu unserer Dienstleistungsphilosophie.
Nach § 4a Abs. 3 AEG müssen Eisenbahnen ihre Fahrzeuge, welche im Übergeordneten Netz zum Einsatz kommen, mit wenigen Ausnahmen einer zertifizierten Instandhaltungsstelle zuordnen. Diese hat ein nachgewiesenes, der Durchführungsverodnung (EU) 2016/798 entsprechendes Instandhaltungsmanagementsystem einzurichten. Aufgrund unserer Expertise im Bereich ECM können wir Ihnen beim Aufbau und bei der Auditierung sowie der fortlaufenden Weiterentwicklung Ihres IMS behilflich sein. Auch ist es uns möglich, für Ihren ECM 2 die Betreiber-Instandhaltungsprogramme von Fahrzeugen mitzuwentwickeln und Sie neutral zu beraten.
Eisenbahnunternehmen müssen zur sicheren Betriebsführung im Sinne des § 4 AEG und zur Gewährleistung sonstiger rechtlicher Anforderungen sowie des Netzzugangs ein umfangreiches Regelwerk aufbauen. Hierzu verwenden viele Unternehmen das Betriebsregelwerk des VDV ("blaue Seiten"). Jedoch muss auch hier quasi zwangsläufig in Form von unternehmensspezifischen Bestimmungen ("gelbe Seiten") ergänzt werden. Hier sind wir Ihnen gern bei der Erstellung individueller Regelungen behilflich. Neben dem Betriebsregelwerk sollten auch unternehmensspezifische Bestimmungen zum Thema Brems- (Ril 915 / VDV-Schrift 757 Teil B) und Wagentechnik (VDV-Schrift 758) existieren.
Nach Punkt 4.2.3.5.2. TSI OPE müssen Triebfahrzeuge und Steuerwagen mit einer elekronischen Fahrdatenregistriung (EFR) ausgerüstet sein. Diese zeichnet u.a. Geschwindigkeit und Zwangsbremsungen auf. Zur Gewährleistung der betrieblichen Sicherheit und zum Erkennen von Kenntnislücken der Triebfahrzeugführer ist eine zumindest stichprobenartig erfolgende Auswertung jedoch unerlässlich und von Aufsichtsbehörden gefordert (siehe auch EBA-Fachmitteilung 09/2022). Zuletzt ist das Eisenbahn-Bundesamt jedoch dazu übergegangen, meist sogar eine Auswertung von 80 % der gefahrenen Zugkilometer eines EVUs zu fordern. Dies lässt sich manuell kaum bewerkstelligen. Hierzu hat CRS die Software "PZB-Auswertung V2.0" entwickelt, welche die Fahrdaten vieler Datenregistrierungssysteme wie REDBOX, DSK10 und DSK20 automatisiert nach definierten Kriterien auswertet (z.B. Zwangsbremsungen, Standzeiten, Rangiergeschwindigkeit) und diese in einem dem SMS des Eisenbahnverkehrsunternehmen adaptierbaren Format zur Verfügung stellt.
Nach Punkt 6.2 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/762 muss ein Sicherheitsmanagementsystem regelmäßig strukturiert intern auditiert werden (1st Party Audit). Hierbei gilt es, rein intern Schwachstellen am SMS aufzudecken (CSM Kontrolle). Daher fordert die Delegierte Verordnung (EU) 2018/762 eine Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des internen Audits. Wir können Ihnen somit eine selbstverständlich vertrauliche interne Auditierung Ihres SMS nach von Ihnen defininierten Schwerpunkten anbieten. Diese wird dann in einem ausschließlich Ihnen zur Verfügung gestellten Bericht zusammengefasst.
Anschlussbahnen stellen als "erste und letzte Meile" den eigenen unmittelbaren Zugang zum Schienennetz dar. Obwohl bestimmte Erleichterungen (z.B. § 18 Abs. 1a AEG) für diese gelten, ist die Planung und Entwicklung dieser aufwendig. Zuletzt sind immer mehr Unternehmen an einem umweltfreundlichen Direkttransport auf der Schiene interessiert und überlegen, eine stillgelegte oder ruhende Anschlussbahn wieder in Betrieb zu nehmen. Oftmals unterscheiden sich dabei die landesrechtlichen Bestimmungen aufgrund der föderalen Struktur Deutschlands. Wir können Sie auf diesem Weg begleiten, wieder möglichst effizient an das Schienennetz Europas angebunden zu sein.
Gerade im Schienengüterverkehr kommt es oft vor, dass ein Zug gefahren werden soll, aber der nötige Triebfahrzeugführer dafür fehlt. Wir können Ihnen sowohl kurzfristig als auch gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern (ANÜ) langfristig Triebfahrzeugführer nach TfV stellen. Ein wesentlicher Qualitätsanspruch ist dabei die konsequente Einhaltung der Vorgaben Ihres SMS und sonstigen Regelungen durch die Triebfahrzeugführer. Momentan vorhandene Baureihenkenntnisse sind u.a. 145 (TRAXX0), 248 (Siemens VDM), 275 (MaK G1206), 285 (TRAXX DE), 0650 (Vossloh G6). Gerne erwerben wir auch weitere Baureihenkenntnisse.
Anschlussbahnen sind auch auf befähigtes Personal (oftmals "Rangierleiter" genannt) angewiesen. Leider unterscheiden sich die landesrechtlichen Vorgaben (meist "BOA" genannt) von Bundesland zu Bundesland recht erheblich. Wir können Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Ausbildungsprogramm entwickeln und durchführen. Dies führt zu einer gesteigerten Effizienz des Personals, welches oftmals parallel noch in anderen Unternehmensfeldern eingesetzt wird.
Sie haben Fragen? Sie möchten mehr über unsere Dienstleistungen erfahren? Kontaktieren Sie uns gern:
Die Cargo Rail Solutions GmbH mit Hauptsitz in Delitzsch wurde durch Dipl.-Ing. Georg Janke gegründet und hat sich zum Ziel gesetzt, durch Flexibilität und Fachkompetenz den Schienengüterverkehr gegenüber der Straße wettbewerbsfähiger zu machen. Wir glauben daran, dass die Eisenbahn aufgrund ihrer einzigartigen technischen Eigenschaften ein wesentlicher Bestandteil einer ökologisch ausgerichteten Transportkette und deshalb ein Verkehrsmittel der Zukunft ist. Nach seiner Prüfung als Eisenbahnbetriebsleiter nach EBPV arbeitete unser Gründer Georg Janke als Safety Manager für ein mittelständisches Schienenlogistikunternehmen. Neben Erfahrungen als ECM-Verantwortlicher und Ausbilder gehörten auch regelmäßige Einsätze als Triebfahrzeugführer zum Tätigkeitsspektrum. Dies zählt bis heute zur Firmenphilosophie von Cargo Rail Solutions GmbH: Die gesamte Unternehmensleitung hat den "Draht" zum Eisenbahnbetrieb nicht verloren. Darauf sind wir stolz und hoffen, auch Ihnen ein passendes Angebot unterbreiten zu können. Selbstverständlich arbeiten wir nach einem strukturierten Managementsystem, um die Anforderungen unserer Kunden und der interessierten Parteien identifizieren und erfüllen zu können.